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Rechts­schutz­ver­si­che­rungen im Vergleich und Test
Rechtsschutzversicherung

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Recht haben ist eine Sache

Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.

Es gibt aber auch einige Ausnahmen wo die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.

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Rechtsschutz richtig planen

Rechtsschutz richtig planen

Verkehrunfälle mit teuren Schäden, Streit mit dem Vermieter, Kündigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten sind oft nicht zu vermeiden. Das kostet Nerven. Mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann man dafür sorgen, dass es nicht auch noch viel Geld kostet. Im Ernstfall übernimmt der Rechtsschutzversicherer Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss ? der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird die anwaltliche Beratung schon erstattet, wenn es noch gar nicht zum Rechtsstreit gekommen ist. Mitversichert sind auch die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Ehepartner und minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann sogar ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn nur so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitver­sichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Vor dem Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sollte man sich ausführlich beraten lassen.


Als Arbeitnehmer brauchen Sie Rechtsschutz

Als Arbeitnehmer brauchen Sie RechtsschutzKündigung ohne Grund, ungerechtes Arbeitszeugnis, Lohnzahlung ausgeblieben? Forderungen gegen Ihren Arbeitgeber können Sie oft nur vor Gericht durchsetzen. Das kostet meist viel Geld. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung Sie auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten unterstützt. Arbeitsrechtsschutz können Sie sich problemlos als Baustein Ihrer privaten Rechtsschutzpolice sichern.

Deutsches Arbeitsrecht ist kompliziert. Beispiel Kündigung: Schwangere, Auszubildende, langjährig Beschäftigte, Behinderte, Arbeitnehmer in Elternzeit und Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz, der häufig nicht beachtet wird, wenn der Chef kein Fachmann für Personalrecht ist. Verhaltensbedingte Kündigungen sind im Regelfall nur zulässig, wenn der Chef zuvor erfolglos abmahnt. In Unternehmen mit Betriebsrat darf der Arbeitgeber die Kündigung erst aussprechen, wenn er zuvor den Betriebsrat angehört hat. Immer muss er bestimmte Fristen und Formvorschriften einhalten, sonst ist die Kündigung unwirksam, wenn Sie binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Bei Fehlern des Arbeitgebers erreicht man als Arbeitnehmer oft eine hohe Abfindung, wenn man gerichtlich gegen die Kündigung vorgeht. Allerdings gehen die Kosten für Rechtsstreitigkeiten schnell in die tausende Euro. Schon wenn Sie sich über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage beraten lassen, fallen Anwaltsgebühren an. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht tragen Sie Ihre Anwaltskosten in jedem Fall selbst, selbst wenn Sie das Verfahren gewinnen. Sollten Sie im Rechtsstreit unterliegen, zahlen Sie auch die Gerichtskosten.

Achten Sie als Arbeitnehmer deshalb darauf, dass Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung einen Arbeitsrechtsschutz enthält, dann besteht für Sie bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber überhaupt kein finanzielles Risiko. Bereits wenn Konflikte mit dem Arbeitgeber drohen, können Sie sich kostenfrei Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen. Kommt der Streit vor Gericht, zahlt im Ernstfall der Rechtsschutzversicherer alle Ihre Kosten, egal ob Sie gewinnen oder verlieren. Sie brauchen einen leistungsfähigen Arbeitsrechtsschutz? Fragen Sie Ihren Finanzexperten!

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